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Update - Klageantwort UBS

Wie in unserem Newsletter vom 12. Dezember 2023 angekündigt, wurde der UBS eine Fristverlängerung bis Mittwoch, den 10. Januar 2024 gewährt, um auf die eingereichten Klagen zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach Art. 105 FusG im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zu antworten.


Das Handelsgericht Zürich hat den Eingang der Klageantwort bestätigt. Bisher wurde die Klageantwort der UBS noch nicht an die Kläger weitergeleitet, da allenfalls die Verfahren koordiniert werden müssen.


Wir werden Sie informieren, sobald die Klageantwort an die Musterkläger des SASV eingegangen ist. Es ist daher nicht notwendig, dass Sie uns schreiben, da wir bei neuen Erkenntnissen alle Teilnehmenden via Newsletter informieren werden.

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