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Mitteilung für (ehemalige) Mitarbeitende der Credit Suisse - Wahrung der Anonymität

Der Schweizerischer Anlegerschutzverein (SASV) unterstützt auch (ehemalige) Mitarbeitende der Credit Suisse bei Geltendmachung ihrer Rechte und verspricht Anonymität.

  • Teilnahme an der Klage ist grundsätzlich anonym, nur im Fall eines aussergerichtlichen Vergleichs müssten alle Teilnehmenden der Klage ihre Identität allenfalls preisgeben, können dies aber auch ablehnen

  • Alle Anmeldungen, die am 14.8. eingehen, können berücksichtigt werden. Die notwendigen Unterlagen können nachgereicht werden.

  • Der SASV bemüht sich eine Lösung zu finden, dass bei einem möglichen aussergerichtlichem Vergleich die Anonymität gewahrt bleibt und wird diesbezüglich mit der UBS in Kontakt treten


Den SASV haben zahlreiche Anfragen von beunruhigten (ehemaligen) Mitarbeitenden der Credit Suisse erreicht, ob auch sie an der Klage gegen die UBS teilnehmen können und ob ihre Anonymität gewahrt bleiben würde. Jeder CS-Aktionär muss das Recht haben, ohne Sorge vor negativen beruflichen Konsequenzen den Übernahmepreis gerichtlich prüfen zu lassen, um von einer möglichen Kompensationszahlung profitieren zu können.


Der SASV ist sich bewusst, dass eine Teilnahme an der Klage gegen die UBS für (ehemalige) Mitarbeitende der Credit Suisse aus verschiedenen Gründen schwierig sein kann und Anonymität eine wichtige Voraussetzung für eine Teilnahme ist. Aus diesem Grund versichert der SASV, dass eine Teilnahme an der Klage (wie für alle anderen Teilnehmenden auch) bis zum Zeitpunkt der Aufnahme von etwaigen Vergleichsverhandlungen mit der UBS anonym ist und teilnehmenden (ehemaligen) Mitarbeitenden der Credit Suisse die Möglichkeit gegeben wird, sich entscheiden können, ob sie ihre Identität gegenüber der UBS bekanntgeben möchten, oder nicht. Dies wäre nur im Fall einer Einigung bei einem aussergerichtlichen Vergleich notwendig.


Darüber hinaus wird sich der SASV bemühen, mit der UBS eine Lösung für (ehemalige) Mitarbeitende zu finden, dass deren Anonymität auch bei einem aussergerichtlichen Vergleich gewahrt bleibt.


Die jüngsten Entscheidungen der UBS den Garantievertrag mit der Schweizer Regierung in Höhe von 9 Mrd. Fr. aufzulösen und der damit verbundene Anstieg der UBS-Aktie am Tag der Verkündung um 4,7% sind ein starkes Indiz dafür, dass der Übernahmepreis für die Credit Suisse – eine der am besten kapitalisiertesten Banken Europas – aus Sicht der CS-Aktionäre viel zu tief gewesen ist. Eine unabhängige, gerichtliche Überprüfung und Korrektur des Umtauschverhältnisses von 22.48 CS-Aktie pro UBS-Aktie durch einen entsprechenden Experten ist daher notwendig, um den fairen Wert der Credit Suisse zu bestimmen und die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses zu prüfen. Zumal die Übernahme den Charakter eines Kuhhandels hat, bei dem der Kaufpreis willkürlich festgelegt wurde.


Der aus UBS-Sicht „gute Deal“ wird auch auf dem Rücken der (ehemaligen) Mitarbeitenden der Credit Suisse ausgetragen. So haben viele von ihnen, die einen Teil ihrer Vergütung in Aktien erhalten hatten oder aus Loyalität zum Arbeitgeber in CS-Aktien investierten, einen Grossteil ihrer Ansprüche, ihres Vermögens und Pensionsgelder verloren. Ein erheblicher Teil an Aktienpaketen wurde zudem aufgrund der Übernahme als ungültig erklärt. Der Frust und die Verunsicherung sind somit hoch. Zudem schwebt darüber auch die Angst vor dem Verlust der Arbeit oder die Übernahme in die UBS zu schlechteren Vertragsbedingungen.


Der SASV empfiehlt jedem CS-Aktionär sich einer Klage anzuschliessen, um so seine Rechte zu schützen. Alle Anmeldungen, die am 14.8. eingehen, können berücksichtigt werden. Die notwendigen Unterlagen können nachgereicht werden.


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