Aufgrund der grossen Anzahl an Anfragen hat sich der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) entschlossen, eine Klage nach Art. 105 FusG zu koordinieren.
Die grosse Anzahl an Anfragen durch Aktionäre der Credit Suisse in Bezug auf rechtliche Möglichkeiten im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat den Schweizerischen Anlegerschutzverein (SASV) dazu bewogen, eine Klage nach Art. 105 FusG zu koordinieren und – gemeinsam mit unserem Konsulenten Dr. iur Tobias Aggteleky – einzureichen.
Basierend auf dem Fusionsgesetz wird eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses verlangt werden, um eventuell an eine angemessene Entschädigung zu gelangen. Ziel ist es, für die Aktionäre der Credit Suisse eine Ausgleichszahlung in bar zu erstreiten, die dem Wert zwischen dem vom Fusionsvertrag festgesetzten und dem vom Gericht bestimmten Aktienkurs entspricht. Die Marktkapitalisierung der Credit Suisse lag bei Börsenschluss am letzten Handelstag vor der Übernahme durch die UBS bei CHF 7 Mrd., am 19. März 2023 wurde der Übernahmepreis mit nur CHF 3 Mrd. bekanntgegeben.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass Sie am 19. März 2023, d.h. am Datum der Fusionsentscheidung, Aktien der Credit Suisse gehalten haben. Das Fusionsgesetz (Art. 105 Abs. 1 FusG) sieht eine zweimonatige Frist ab der Veröffentlichung des Fusionsbeschlusses vor, die am 12. Juni 2023 erfolgte und am 14. Juni 2023 im SHAB publiziert wurde. Da die Frist für die Klageeinreichung somit am 14. August 2023 abläuft, sollten sich Interessierte bis spätestens am 11. August 2023 bei uns melden.
Die Kosten für die Klage werden von den Teilnehmenden anteilsmässig getragen, wobei diese Kosten aufgrund des Synergieeffekts relativ tief ausfallen dürften. Der SASV koordiniert diese Klage. Die definitiven Kosten werden erst nach dem Ablauf der Anmeldefrist am 11. August 2023 feststehen.
Interessierte Aktionäre der Credit Suisse können sich über folgendes Formular anmelden: hier klicken!