Mitgliedschaft
Sie möchten die Arbeit des Schweizerischen Anlegerschutzverein (SASV) unterstützen und sind an einer Mitgliedschaft interessiert?
Die Mitgliedschaft im Schweizerischen Anlegerschutzverein (SASV) steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die den Vereinszweck unterstützen. Gemäss Statuten bestehen zwei Arten von Mitgliedschaft: Aktivmitglieder und Passivmitglieder.
​
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, wenn sie die Vereinstätigkeit durch Beiträge unterstützt. Passivmitglieder sind berechtigt, nach Massgabe der Beschlüsse des Vorstands an Aktivitäten des Vereins teilzunehmen.
​
Aus organisatorischen Gründen ist es dem Schweizerischen Anlegerschutzverein (SASV) derzeit nicht möglich, weitere Mitglieder aufzunehmen. Gerne können Sie jedoch Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft über das folgende Formular mitteilen: