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Dank mehreren Hinweisen besorgter Anleger ist der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) auf die Firma Blackstone Resources AG aufmerksam gemacht geworden. Die Aktien der Blackstone Resources AG wurden per 13. Oktober 2022 von der Schweizer Börse genommen. Grund für die Dekotierung der Aktien der Blackstone Resources AG war, dass es die Gesellschaft verpasst hatte, fristgereicht eine Revisionsstelle zu finden. Seither sind diese Aktien nicht mehr über eine Börse handelbar, was einen Verkauf für Aktionäre sehr viel schwieriger macht.
Zuvor war bereits die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) auf die Blackstone Resources AG aufmerksam geworden. So hielt die FINMA in einer Medienmitteilung vom 12. April 2022 fest, die Gesellschaft habe ihren eigenen Aktienkurs manipuliert.
Seither sind bei der Blackstone Resources AG weitere Unstimmigkeiten ans Licht gekommen: Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat Ermittlungen gegen eine Tochtergesellschaft der Blackstone Resources AG wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug eingeleitet. Mittlerweile ist diese Tochtergesellschaft auch insolvent.
Was die Muttergesellschaft Blackstone Resources AG betrifft, so berichteten verschiedene Tageszeitungen, dass sie Liquiditätsprobleme habe und Löhne von Mitarbeitenden nicht mehr bezahlt werden könnten. Zudem kursieren Gerüchte, wonach es sich bei dieser Gesellschaft um nicht viel mehr als eine Briefkastenfirma handelt.
Vor diesem Hintergrund haben mehrere Aktionäre der Blackstone Resources AG den SASV kontaktiert und um Unterstützung gebeten. Wie nicht zuletzt das Verfahren gegen die UBS gezeigt hat, können Aktionäre ihre Rechte am besten wahrnehmen, wenn sie sich mit anderen Aktionären zusammenschliessen und ihre finanziellen Ressourcen bündeln. Daher wird der SASV in einem ersten Schritt Anfragen von Aktionären sammeln. Anschliessend werden die konkreten Schritte zum Schutz der Interessen dieser Aktionäre besprochen.
Wenn sich beim SASV Aktionäre melden, die zusammen einen Aktienanteil von 5% halten, könnte Einsicht in sämtliche Geschäftsbücher und Akten der Gesellschaft gefordert werden. Weitergehende Rechte wie die Ansetzung einer ausserordentlichen Generalversammlung, die Formulierung von Traktanden oder die Einsetzung einer Sonderprüfung setzen einen Aktienanteil von 10% oder ein Aktienvolumen mit einem Nennwert von mindestens CHF 1 Mio. (für Traktandierung) bzw. CHF 2 Mio. (für Sonderprüfung) voraus.
Der SASV ruft daher alle interessierten Aktionäre der Blackstone Resources AG auf, sich über das folgende Formular anzumelden: